Vereinfachte Vorschriften oder »Säge frei«?

Teil 2: Was sagen die Naturschutzverbände?

In der August-Ausgabe hat die ‚Vorschau‘ die Pläne der Staatsregierung für eine Vereinfachung des Umweltrechts vorgestellt, die erhebliche Änderungen im Bereich des kommunalen Baumschutzes vorsehen – das Fällen von Bäumen auf bebauten Privatgrundstücken soll deutlich vereinfacht werden. Über die Haltung der Landtagsfraktionen zu dieser Frage wurde berichtet und darüber, wie die geplanten Änderungen von den zuständigen Mitarbeitern der Radebeuler Stadtverwaltung beurteilt werden. Aber natürlich bewegt das Thema nicht nur Parteien und Kommunen, sondern auch die Naturschützer. Wie zu erwarten war, sind die von dem Entwurf nicht gerade begeistert. Die beiden bekanntesten Naturschutzverbände, die in unserer Region tätig sind, sollen hier zu Wort kommen.

Der Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND), den es auf Bundesebene schon seit 35 Jahren und in Sachsen seit 20 Jahren gibt, setzt sich für alle Umweltbelange, aber speziell auch für die »Erweiterung und den Erhalt des Baumbestandes im Stadtgebiet« ein, ist auf seiner Internetseite zu lesen. Zahlreiche Pflanzaktionen zeugen davon. Die Vorsitzende der Ortsgruppe Radebeul, Brigitte Heyduck, bedauert, dass es auch in Radebeul Menschen gibt, denen große Bäume eher eine Last sind. Sie weiß: »Görlitz hat bereits die Erfahrung gemacht, dass nach Aufhebung der Baumschutzsatzung Fällungen in erheblichem Umfang stattfanden, so dass die Stadt sehr schnell eine neue Baumschutzsatzungen verabschiedet hat.«

Die zurzeit geplanten Einschränkungen der bestehenden Satzungen gehen aus Sicht des Umweltschutzes zu weit. Der Charakter Radebeuls, der über weite Bereiche von Villenbebauung mit zugehörigen großen Gärten und Laubbaumbestand geprägt sei, drohe durch umfangreiche Fällungen verloren zu gehen. Aufgrund der Altersstruktur des Baumbestandes sind nach Meinung des BUND überdies Neupflanzungen dringend geboten, um bei altersbedingtem Ausfall großer Bäume zumindest perspektivisch einen Ersatz zu schaffen. Die positiven Auswirkungen großkroniger Bäume (besonders Laubbäume) auf das Stadtklima und die Luftqualität würden oft unterschätzt oder gar übersehen.

Brigitte Heyduck kann das Anliegen der Initiatoren (vor allem FDP) zwar verstehen, die bürokratischen Hürden senken zu wollen, Vorschriften zu vereinfachen und Hausbesitzern mehr Eigenverantwortung zu lassen, aber sie weist auf den Artikel 14, Absatz 2 des Grundgesetzes hin: »Eigentum verpflichtet«. Das bedeute, dass man als Eigentümer eines Grundstücks mit Baumbestand verpflichtet sei, sorgsam damit umzugehen und sich bewusst zu machen, dass man damit auch dem Wohle der Allgemeinheit diene. Bäume seien nun mal die größten Sauerstofflieferanten und selbst einzelne Baumfällungen beeinflussten das Klima negativ.

Bereits Mitte Juni hat der BUND eine Stellungnahme an die Sächsischen Landtagsabgeordneten übergeben und an sie appelliert, sich gegen die »Zerschlagung der kommunalen Baumschutzsatzungen« auszusprechen und den Sach- und Fachargumenten, die eindeutig für deren Erhalt sprächen, »Vorrang gegenüber dem politischen Kalkül einzuräumen. Die Menschen und Bäume in Sachsen werden es Ihnen danken!« Ähnlich wie die Oppositionsfraktion im Landtag weist auch der BUND darauf hin, dass das Gesetz in die kommunale Planungshoheit eingreifen und die Siedlungsentwicklung negativ beeinflussen würde, »ganz zu schweigen von den ökologischen Folgen«.

Nicht anders argumentiert der Naturschutzbund Deutschland (NABU). Er wurde schon vor 111 Jahren als »Bund für Vogelschutz« gegründet, den Landesverband Sachsen gibt es seit 20 Jahren. Deutlich ist schon die Pressemitteilung überschrieben: »Gesetzesänderung öffnet dem Kahlschlag Tür und Tor. NABU fordert: Kommunale Baumschutzsatzungen erhalten!« Schließlich verfügen 85 Prozent der Gemeinden in Sachsen über gute kommunale Baumschutzsatzungen, die sich bewährt hätten, nun aber drohe ein »Freibrief zum Kahlschlag auf Wohngrundstücken.« Dr. Peter Hummitzsch, der Vorsitzende der Fachgruppe Radebeul, meinte öffentlich: »Die Gesetzesinitiative ist dazu angetan, unter dem Deckmantel der Entbürokratisierung das Naturschutzrecht in Sachsen weiter aufzuweichen.«

Schwarzpappel / Foto: H. Valerius-Hooge, SDW

Speziell was die Auswirkungen des Gesetzes auf den Artenschutz betrifft, macht der NABU gravierende Bedenken geltend. Dazu, dass Nadelbäume, Pappeln und Birken auf bebauten Grundstücken in Zukunft generell vom kommunalen Baumschutz ausgenommen werden sollen, heißt es in einer Presseerklärung: »unter diesen befinden sich auch streng geschützte Arten, wie die Moorbirke, die Schwarzpappel und die Weißtanne. Die letztgenannten Arten sind laut Roter Liste Sachsen sogar vom Aussterben bedroht.« Noch fataler sei die geplante pauschale Fällgenehmigung für abgestorbene Bäume: »Diese unterliegen oft dem gesetzlichen Biotopschutz, insbesondere, wenn sich Höhlen in diesen Bäumen befinden. Und auch hier sind die Bestimmungen des Artenschutzes zu beachten, denn abgestorbene Bäume werden von vielen verschiedenen Arten – zum Beispiel von Fledermäusen und Insekten – als Wohn- und Fortpflanzungsstätte genutzt.«

»Offensichtlich ist man sich in der Politik über die Tragweite des Gesetzentwurfs nicht bewusst«, glaubt deshalb der NABU-Vorstand und schießt daraus für das eigene Handeln: »Wir Naturschützer haben die Pflicht, den Grundstücks-Eigentümern zu helfen, ihre diesbezüglichen Wissenslücken zu schließen. Ziel unserer Bemühungen muss sein, gemeinsam mit der Politik nach Kompromissen zu suchen, die unsere wertvollen Gehölze erhalten und auch das Anliegen der Politik nach Bürokratieabbau berücksichtigen.«

Im September 2010 soll im Landtag über den Gesetzentwurf abgestimmt werden.

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