Mauerbau – ein Schicksal in Coswig (Teil 1)
von Petra Hamann
1952 – ein junger Mann, frisch verheiratet, mit einer soliden, jedoch durch den Bombenangriff 1945 auf Dresden vorzeitig beendeten Chemotechniker-Ausbildung, erhält eine Anstellung im Labor des VEB Bremsbelag- und Presswerk Coswig, des späteren VEB Cosid. Dort beginnt er eine vielversprechende Karriere. Vier Jahre später ist er Leiter der Abteilung Forschung und Entwicklung und auch Familienvater. Die junge Familie erhält im Mai 1961 eine AWG-Wohnung im sozialistischen Stadtteil von Coswig, wie in damaligen Schreiben betont wurde – ein Privileg. Alle Voraussetzungen für ein sorgenfreies Leben in der DDR sind geschaffen.
1961 am 13. August wird seine bisherige berufliche Laufbahn gekrönt. Mit seiner Forschungsgruppe erhält er durch seinen Betrieb die Auszeichnung als Aktivist. Da ahnt noch niemand, dass dieser 13. August 1961 sein Leben, wie das so vieler andererauch, von Grund auf verändern sollte.1989 – der junge Mann von damals lebt noch in seiner AWG-Wohnung und ist inzwischen Großvater geworden. Beruflich konnte er sich mit vielen Mühen als Kunsthandwerker selbstständig machen und nur noch wenige Jahre bleiben ihm bis zum Renteneintritt. Er hat sich mit den bestehenden Verhältnissen in der DDR arrangiert und seine Nische gefunden. Doch hat er auch inneren Frieden gefunden? Plötzlich werden mit dem Mauerfall all die tragischen Ereignisse in seinem Leben, die mit dem Bau der Mauer ihren Lauf nahmen, wieder wach. Am 9. November vor 28 Jahren war er bereits zu einem Jahr und sechs Monaten Gefängnis verurteilt. – Was war geschehen?
1961 – die Partei- und Staatsführung ist nach dem 13. August sehr darauf bedacht, sich des Rückhaltes in der Bevölkerung zu dieser einschneidenden Maßnahme zu versichern. Die Wahlen zu den Kreistagen und Stadtverordneten versammlungen am 17. September 1961 stehen unmittelbar bevor und einen 17. Juni 1953 sollte es nicht noch einmal geben. Die Parteileitungen der Betriebe verfassen umgehend Erklärungen, wozu von den Betriebsangehörigen kollektive Zustimmung erwartet wird. Auch die Werktätigen im VEB Cosid sind aufgerufen, eine entsprechende Resolution zu unterschreiben. Das soll auf einer eilends am 14.08. einberufenen Gewerkschaftsversammlung geschehen. Die Angestellten des Labors der Cosid verweigern fast geschlossen die Unterschrift unter diese Resolution. Erst nach massivem Druck und Einschüchterungsversuchen seitens der Betriebs-, Partei-, Gewerkschafts- und SED-Kreisleitung werden die fehlenden Unterschriften erpresst – bis auf die eine des Laborleiters. Daraufhin werden er und zwei seiner Arbeitskollegen am 16.08. zu einer vertraulichen Aussprache in das Zimmer des Werkleiters bestellt, erwartet von einem Genossen der SED-Kreisleitung und dem Kaufmännischen Leiter des Betriebes. Um der Unterredung Konfliktpotenzial zu nehmen, stellt K. als erstes seinen Leitungsposten zur Verfügung. Später sollen sich alle in dieser nichtöffentlichen Zusammenkunft von ihm geäußerten Gründe zur Ablehnung der Resolution als Anklagepunkte in seinem Urteil wiederfinden, u. a:
- die Gewaltmaßnahmen sind eingeleitet worden, weil die Arbeiter- und Bauern-Macht nicht in der Lage sei, die Menschen ideologisch für sich zu gewinnen
- die Bevölkerung könne ihre Meinung in der DDR nicht frei äußern, sie würde unter politischen Druck gesetzt
- wenn wir so weiter arbeiten, können wir den Westen nicht einholen
- nicht alle Personen, die die DDR illegal verlassen haben, hätten das auf Grund von Abwerbung getan
Alle Bürger haben das Recht, innerhalb der Schranken des Gesetzes ihre Meinung frei und öffentlich zu äußern…Diese Freiheit wird durch kein Dienst- oder Arbeitsverhältnis beschränkt; niemand darf benachteiligt werden, wenn er von diesem Recht Gebrauch macht…
Was dieser Artikel 9 der von 1949 bis 1968 geltenden Verfassung der DDR wert war, zeigt sich schon wenige Tage später. Mit unserem Demokratieverständnis von heute unvorstellbar, setzt sich ein unaufhaltbarer Mechanismus in Gang. Am 17. August erfolgt seine Ablösung als Leiter der Abteilung Forschung und Entwicklung. Als weitere Maßregelung bestätigt die Belegschaftsversammlung des VEB Cosid zwei Tage später den Beschluss der Betriebsgewerkschaftsleitung, ihm die Auszeichnung als Aktivist abzuerkennen.
Das ist der Sächsischen Zeitung, Organ der Bezirksleitung der SED, am 22. August 1961 folgenden Beitrag wert:
Am Ende des Artikels heißt es dann: Einstimmig wurde ein Beschluss der Belegschaft des VEB Cosid-Werke Coswig angenommen in dem es heißt: »Nach gründlicher Diskussion wird beschlossen, sich von der Person und dem feindlichen Verhalten des Kollegen K. entschieden und für immer zu distanzieren.« Die Forderungen der Arbeiter gehen weiter dahin, K. von seiner Funktion abzulösen und die staatlichen Organe zu beauftragen, sein feindliches Verhalten zu überprüfen.
Die betrieblichen »Erziehungsmaßnahmen « gipfeln in der fristlosen Kündigung seines Arbeitsverhältnisses mit dem VEB Cosid-Werke Sein berechtigter Widerspruch gegen diese fristlose Entlassung bei der Konfliktkommission des Betriebes, auch damals schon durfte ohne vorherige Abmahnung keine fristlose Kündigung ausgesprochen werden, bleibt ebenso erfolglos wie seine Klage vor dem Kreisarbeitsgericht Meißen.
Auch der Rat der Stadt Coswig fühlt sich offenbar bemüßigt, Stellung im Fall K. zu beziehen. In den Akten des Stadtarchivs ist eine Dringlichkeitsvorlage vom 13.09.1961 zur Einberufung einer Sonderratssitzung am gleichen Tag überliefert.
Doch da ist es offenbar schon von anderer Stelle beschlossene Sache, mit K. ein Exempel statuieren zu wollen.
Lesen Sie hier die Fortsetzung.
2 Trackbacks
[…] springen Aktuelles HeftArtikelDie »Vorschau«Inhalt 2010Inhalt 2009RedaktionVereinKontakt « Aus dem Stadtarchiv Laudatio für Eckhard Kempin […]
[…] Lesen Sie den Teil 1 hier. […]