Editorial

Vor ein paar Tagen, mein Mann und ich kamen gemütlich von einem Bummel über den Coswiger Weihnachtsmarkt, hörten wir in unserer Straße heftiges Geschrei. Als wir näher kamen sahen wir, wie unser Nachbar und ein junger Mann sich um dessen Rucksack stritten. Der junge Mann wollte ihn wieder haben, für unseren Nachbarn war er ein Faustpfand. Was war passiert? Der Mann wollte heimlich ins Haus der Nachbarn und nur ihr Glockenspiel hinter der Tür hatte ein weiteres Betreten verhindert. Der Nachbar hatte ihn jedoch auf dem Grundstück gestellt und der Rucksack verband nun kurzzeitig beide. Der Mann beteuerte immer wieder seine Unschuld und nur der Umstand, dass mein Mann ihn erkannte als denjenigen der ein paar Wochen zuvor beim „Besuch“ in unserem Haus ertappt wurde und nach Kontrolle und Ermahnung ziehen konnte, wurde ihm nun zum Verhängnis.

Wir riefen die Polizei. Und die kam gleich mit zwei Autos und in Windeseile mit Blaulicht.

Wie sich herausstellte war unser Mann nicht unbekannt. Zahlreiche Diebstähle sollen schon auf sein Konto gehen. Also Handschellen herbei und in Nixkommanix ihn auf den Boden geworfen und ordentlich ins Kreuz gedrückt, da half kein Wimmern und Bitten.Wir Umstehenden waren nicht wenig erschrocken über dieses drastische Vorgehen und fanden es total überzogen und fragten uns, wie die Polizei dann mit Schwerverbrechern umgeht, z.B. mit Dieben, die Millionen geklaut haben..

Natürlich ist das Bestehlen seiner Mitmenschen kein Kavaliersdelikt, und trotzdem bekomm ich den Artikel 1 unseres Grundgesetzes nicht aus dem Kopf; „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist die Aufgabe aller staatlichen Gewalt“. Das gilt doch auch für kleine Diebe oder? Was meinen Sie?

Ilona Rau

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