Vorschlag für eine nachhaltige Stadtgestaltung
Alle 50 Tage wird in Deutschland eine Fläche, so groß wie Radebeul, bebaut, täglich werden 50 Hektar Fläche versiegelt. Eine endliche Ressource. Um den Verbrauch zu drosseln, beschloss die Bundesregierung 2002 ihre Nachhaltigkeitsstrategie. Demnach soll der tägliche Verbrauch ab 2030 nur noch 30 Hektar betragen. 2016 schärfte sie mit dem Klimaaktionsplan nach: Ab 2050 gilt die Netto-Null. Dann ist Flächenkreislaufwirtschaft angesagt. Was hier neu gebaut wird, ist dort abzureißen. Den Weg dorthin pflastern flankierende Gesetze: Das Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden ist von Juni 2013 – Stichwort „Verdichtung“. Das Gesetz zur Mobilisierung von Bauland ist von Juni 2021. Weitere werden folgen.
Städteplaner auf Landes- und Bundesebene mögen begeistert sein von den neuen gesetzgeberischen „Spielräumen“. Die Radebeuler Kolleginnen und Kollegen befinden sich dabei auf verlorenem Posten. Wenn wir Radebeul so verdichten, wie der Gesetzgeber es erlaubt, dann setzen wir doch gerade das auf’s Spiel, was unsere Stadt so einzigartig macht. Dabei müssen wir für die ansässige Bevölkerung eigentlich nicht mehr bauen, denn diese ist demographiebedingt auf dem Rückzug. Was uns wirklich fehlt, ist bezahlbarer Wohnraum. Doch dieser Debatte entziehen sich unsere Villengebiete. Bauland oberhalb der Meißner hat eher etwas von den Hörnern von Afrikas letzten Rhinozerossen. Man wird sie bald mit Waffengewalt verteidigen müssen. Mancher Bürger bei uns ist, zumindest argumentativ, bereits so weit.
Denn jetzt will uns der südliche Nachbar die Nachmittagssonne verbauen. Schnell sind 100 Unterschriften zur Rettung der Gartenstadt im Rathaus abgeben, die Räte beschließen flugs eine Veränderungssperre und die Aufstellung eines B-Plans. Die Handvoll einschlägig Studierter im Technischen Rathaus erledigt dergleichen aus dem Eff-Eff. Nur wenn der Plan mehr als zwei Straßenzüge umfasst, sind 50.000 Euro für einen Externen nötig. Trotz unserer Schulden, für derartige Peanuts reicht es immer.
Gehen wir ins Konkrete. Eine Stadtratsmehrheit beschloss Bebauungsplan Nummer 102 für ein Geviert aus Emil-Högg-Straße im Westen sowie August-Bebel-Straße im Osten, dem Augustusweg im Norden und der Maxim-Gorki Straße im Süden – innen liegend Sachsenstraße, Fritz-Schulze-, Haupt- und Reichsstraße. Wieso einen B-Plan für ein Gebiet, das schon weitgehend bebaut ist? Ist der nicht eher was für die grüne Wiese? Nun, Ursache war der Bauantrag eines Investors für ein aus Sicht der Anwohner überdimensioniertes Mehrfamilienhaus. Der Stadtrat folgte eben „Volkes“ Willen.
Wenn wir es mit einem furchtsamen Investor zu tun haben, wird er alle Hoffnung fahren lassen. Mit einem Anwalt und etwas Streitlust kommt er auf drei bis vier Jahre, Aussicht: Gar nicht so schlecht. Deswegen gehen die meisten diesen Weg. Und Volkes und des Stadtrats Wille? Wenn’s gerichtlich wird, ohne Belang. Es sei denn, der Aufstellungsbeschluss mündet tatsächlich in einen Plan und gammelt nicht 20 Jahre in Rathaus-Schubladen herum. Der fertige Plan sollte eine einheitliche Satzung haben. Dann verschieben sich tatsächlich die Chancen vor Gericht in Richtung Kommune. Wirklich? Eher bewirkt er das krasse Gegenteil des „gut gemeint“.
Denn „konkret“ ist das Untersuchungsgebiet sehr inhomogen. Mehr als 50 Prozent der vorhandenen Gebäudegrundflächen entsprechen einer Zahl oberhalb von 190 Quadratmetern (qm). 26 Gebäude sind 150 bis 180 qm groß, weitere 26 von 190 bis 220 qm, 14 liegen noch darüber. Da manche Häuser drei Geschosse aufweisen, kommen wir auf Wohnflächen von um die 500 Quadratmeter, und zwar mehrheitlich! Ja, auch kleinere Gebäude gibt es, unter anderem DDR-Typen wie das berühmte EW 58 mit 110 bis 130 qm. Diese stehen jedoch nicht selten auf Grundstücken, die ähnliche Grundmaße aufweisen wie jene mit den großen Kästen.
Am Ende wird der Stadtrat allgemein gültige Vorgaben beschließen, die sich nach den Ausmaßen der bereits stehenden Mehrheit richten. Das heißt in der Konsequenz: Für jedes DDR-Typenhaus im Plangebiet, das künftig auf den Immobilienmarkt kommt, darf, sofern das Grundstück es hergibt, eine Riesenkiste hingestellt werden und zwar ohne, dass ein Investor dafür extra im Rathaus vorbei gucken müsste. Nein, Nein, wehren jetzt einige Bewohner der kleinen Häuser ab: Ich will doch gar nicht größer bauen! Wirklich? Lasst in zehn, zwanzig Jahren nur einen Erbfall eintreten und ein Bruder kann seine Schwester nicht auszahlen. Sofort ist das Häuschen auf dem Markt, wird ein Fall für die Spitzhacke und macht einem größtmöglichen Ersatzneubau Platz – getreu dem B-Plan aus 2022 ff.
Weil wir gerade am Schwadronieren sind, noch eins drauf: Was, wenn wir bei der Aufstellung des B-Plans die jüngste Bundesbaugesetzgebung beachten müssen? Dann werden die großen Verdichtungsbauten geradezu Pflicht. Man male es sich aus: EINER wollte groß bauen, 50 unterschrieben dagegen und dann müssen 50 groß bauen. Wäre doch ein netter Treppenwitz Radebeuler Baugeschichte.
Es muss nicht dazu kommen, besagtes Gesetz sollte eher für Berlin-Kreuzberg gedacht sein. Sollte, müsste. Wissen wir es mit Sicherheit? Oder wollen wir einen uneinheitlichen Plan haben? Es wird sich kein Vorbild finden zwischen Berchtesgaden und Kap Arkona. Fazit: So ein B-Pan ist (eher) etwas für die grüne Wiese, in einem so inhomogenen Bestand wie der Nieder- oder Oberlößnitz richtet er mehr Schaden als Nutzen an. Es sei denn, man strickt ihn zwei Nummern kleiner, gegebenenfalls nur für einen Straßenzug. Aber wenn wir unbedingt „groß“ denken wollen und es Volkes Wille ist: Jede Mehrheit hat das Recht, sich mehrheitlich zu irren.
Es sei denn, der Stadtrat spielt völlig verrückt und setzt noch eine Veränderungssperre oben drauf. So bringt er die K…e so richtig zum Dampfen. Dann wird jedes Umsetzen eines Komposthaufens zum baulichen Verdachtsfall. Auf jeden Fall wird jeder Ersatzneubau nur eines Carports die nächsten vier Jahre verboten sein. Spätestens dann werden sich einige überlegen, ob es eine gute Idee war, auf der Petition zu unterschreiben, mit der alles angefangen hat. Viel Spaß, insbesondere mit all den Gutwilligen, die es dann genauso hart trifft wie jenen Sack, auf den wir eindreschen, wo wir doch nur einen einzelnen Esel meinen.
Ja, was jetzt: Kein Plan ist ja wohl auch keine Lösung?
Vielleicht doch.
Wie wär’s mit so etwas Einfachem wie Reden. Nicht nur in Kötzschenbroda. Reden wir im Rathaus. In der Bauverwaltung. Im Bauausschuss. Im Verein mit dem langen Namen. Im Gestaltungsforum. Nicht nur über- sondern miteinander. Das Grundverständnis ist zweifellos gegeben. Dann brauchen wir keine B-Pläne, jedenfalls keine für große, inhomogene Gebiete. Denn Radebeul ist baulich so heterogen wie das Baurecht komplex. Jede hier neu aufgestellte Regel kollidiert dort mit zwei älteren und macht alles noch komplizierter.
Was spräche gegen ein Verfahren wie folgt: Wir schaffen uns eine (neuhochdeutsch) One-Stop-Agency für Bauwillige. Dazu gehört neben der Bauverwaltung im Weiteren das neue Gestaltungsforum. Bauherren bekommen zunächst eine kleine Broschur an die Hand. Darin sind in sechs Punkten (nicht mehr!) die wichtigsten Grundsätze für Bauen in Radebeul zusammengefasst. Überschrift: Bauherren sind uns willkommen, wenn sie vorab das Folgende beherzigen:
- 1. Radebeul besitzt Grünstrukturen, die wir erhalten wollen und die der Verursacher, sofern sie Bauten zum Opfer fallen, umgehend ersetzt.
- 2. Radebeul versteht sich als „offene“ Stadt. Neubauten und ihre Nebenanlagen sollen diesem Ansatz Rechnung tragen und großzügig Freiräume für Grünstrukturen und Sichtachsen belassen (kleine böse Anmerkung: Das neue „Glasinvest“ ist Negativ-Vorbild).
- 3. Radebeul verfügt über relativ großräumige Grundstücke, die anderswo ein Bauen in zweiter und dritter Reihe ermöglichen. Wir wollen jedoch die ortsbildprägende, vorwiegend straßenseitige Bebauung mit rückwärtig angelegten Nebenanlagen beibehalten.
- 4. Radebeul ist stolz auf ein ausgeglichenes Maß an versiegelten und unversiegelten Flächen. Diesen Stolz wollen wir uns erhalten.
- 5. Die Villengebiete der Ober- und Niederlößnitz sind geprägt durch eine vergleichsweise relativ niedrige Zahl an Wohnungen in relativ großen Baukörpern. Dies zeigt sich auch an den zugehörigen Nebenanlagen sowie am ruhenden und fließenden Verkehr in den Quartieren. Wir erwarten, dass sich Bauherren an dieser großzügigen Flächennutzung orientieren.
- 6. Ein großer Anteil der Radebeuler Bauten verfügt über eine bunte Fassaden- und Gebäudegestaltung unter reichlicher Verwendung ortstypischer natürlicher Baustoffe. Bauherren sollten diesbezüglich mit dem Bestand in einen positiven Wettstreit treten. Dazu gehören Balkone, Erker, Risalite, Gauben und vergleichbare Gestaltungselemente.
Sofern die Baudamen und -herren nicht schon mit einem fertigen Plan für ein Null-acht-fuffzehn-Wohnschließfach aufkreuzen, werden sie ihrem Architekten sagen: Radebeul hat klare Baugrundsätze. Sie scheinen mir zwar keine Rechtskraft zu haben, aber dafür haben sie Veränderungssperre und B-Plan-Absicht sicher in der Hinterhand. Also zeichne mal einen Entwurf in Richtung der Grundsätze. Und besuche das Expertengremium. Da sitzen Kollegen von Dir drin. Reden kostet nix. erst mal, jedenfalls.
Eine naive Vorstellung? Lasst es uns probieren. Was die beiden Folterwerkzeuge angeht: Sie dürfen ruhig bleiben, gut sichtbar ausgestellt im Schaukasten neben dem Ständer mit den Broschüren. Ganz sicher: Unser Radebeuler Lieblings-Hobby „Klagen und Geld verbrennen“ bleibt uns nicht verwehrt. Bereits als Drohkulisse macht es sicher etwas her.
Burkhard Zscheischler