Baum ab – ohne Folgen?

Das geplante Naturschutz-Änderungsgesetz und der Baumschutz in Radebeul (3. Teil)

Am 1. September ist das »Gesetz zur Vereinfachung des Landesumweltrechts«, von den Gegnern als »Baum -ab- Gesetz« bezeichnet, durch die CDU/FDP-Mehrheit  rasch durch den Landtag gekommen.

Auf bebauten Grundstücken dürfen nun also Bäume bis zu einem Stammumfang von einem Meter (in 1 m Stammhöhe gemessen) ohne Genehmigung abgeholzt werden. Etliche Baumarten sind vom Baumschutz ausgenommen (wir berichteten darüber in den Ausgaben August und September). Was auch gravierende Folgen haben wird: Wenn ein Grundstückbesitzer bei der Kommune (Stadtverwaltung) ein Antrag vorliegt, auch über dieses Maß hinaus Bäume zu fällen und dieser Antrag nicht binnen drei Wochen abgelehnt wird, gilt er als genehmigt. Wenn also das zuständige Gartenamt gar nicht hinterher kommt, solche Anträge rechtzeitig zu bearbeiten, heißt es: »Säge frei!«

Dagegen waren die Oppositionsfraktionen machtlos. Die LINKEN hatten vollmundig angekündigt, gegen das Gesetz, wenn es so durchkommt, Verfassungsbeschwerde einzulegen. Denn die staatliche Vorschrift, solche Genehmigungen kostenlos zu erteilen, sei ein Eingriff in die Finanzhoheit der Kommunen; außerdem sei das ganze Verfahren  intransparent verlaufen. Bei einer Verfassungsklage aber machen die anderen Fraktionen auf den Oppositionsbänken, insbesondere dir Grünen, nicht mit. Diese haben stattdessen ein Gutachten beim Juristischen Dienst des Landtages in Auftrag gegeben und wollen die Stellungsnahem erstmal abwarten. Die GRÜNEN hoffen – so der Pressesprecher –  dass wenigstens einzelne Kommunen den Klageweg auf sich nehmen, doch die Chancen stehen schlecht – das kostet. So kann man nur hoffen, dass Grundstückbesitzer mit wertvollem Baumbestand verantwortungsbewusst und angemessen mit dem wertvollen Gut der Sauerstofflieferanten umgehen.

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