Gedanken zu „Bittere Fragen – Villa Heimburg“, Borstrasse 15

Beitrag von Thomas Gerlach im vorangegangenem Heft

Eigentlich weiß ich ja nicht, an wen die Fragen in dem Artikel gerichtet waren und ob ich mir „den Hut aufsetzen“ sollte. Und, lieber Thomas, bis jetzt waren wir ja Freunde, oder?

»Villa Heimburg«, Borstraße 15 (Ostansicht)

»Villa Heimburg«, Borstraße 15 (Ostansicht)

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Lass mich als ehemaligen Denkmalschützer in Radebeul einfach das zum Verfall (nicht nur die herabhängende Regenrinne) neigende Haus „Villa Heimburg“ und die damit verbundenen Probleme mal von einem anderen Standpunkt aus betrachten. Darin, dass man für das Problem eine Lösung finden sollte, ehe des Haus ganz verfällt, stimmen wir sicherlich überein. Die 1885 errichtete Villa ist ein Kulturdenkmal. Davon, dass es aus der Denkmalliste gestrichen werden soll, weiß ich nichts. Ich glaube es auch nicht, weil es außer dem Erinnerungswert an die Schriftstellerin Wilhelmine Heimburg (Pseudonym), die nur drei Jahre hier lebte, m.E. auch genügend baukünstlerische Komponenten hat, die für den Verbleib in der Liste und damit den Erhalt sprechen. Interessant ist hier die gestalterisch-konstruktive Verwendung des Rochlitzer Porphyr – zusammen mit der Lutherkirche, wie ich glaube, die beiden einzigen Beispiele in Radebeul.

Das Sächsische Denkmalschutzgesetz zeigt an verschiedenen Stellen die Rollenverteilung für den Erhalt von Kulturdenkmalen: die Behörde hat zunächst eine Mitteilungspflicht zur Unterschutzstellung gegenüber dem Eigentümer und muss über die Zeit den Zustand des Denkmals beobachten und ggf. den Eigentümer dann informieren, wenn der Zustand kritisch wird (solche Schriftstücke gibt es auch hier, zu Letzterem sogar einige) und der Eigentümer hat die Pflicht, im Rahmen seiner Möglichkeiten, bzw. der Zumutbarkeit für den Erhalt des Gebäudes im denkmalpflegerischen Sinne zu sorgen. Genau da sind für den Denkmalpfleger Grenzen des Machbaren zu erahnen.

Ich erinnere mich, dass in meiner Amtszeit ein Eigentümer (zunächst in Dresden, später in der Borstraße 15 wohnend) ermittelt und offiziell auf seine mit dem Kulturdenkmal verbundenen Pflichten, z.T. auch energisch, aufmerksam gemacht worden war. Dass es sich um eine Eigentümergemeinschaft handeln soll, ist mir nicht bekannt. Das wäre aber für den Erhalt eines Denkmals zunächst gleichgültig. So etwas kann auch zur Stagnation führen. M.E. trat diese hier aber aus anderen Gründen ein: der Eigentümer bestätigte zwar den Besitz, erklärte aber, dass er zZ. das Haus nicht sanieren, es aber auf jeden Fall behalten wolle. Weitere Erklärungen waren nicht zu erhalten. Das war so kurz nach 2000 und es blieb für mich offen, ob der Eigentümer aus wirtschaftlichen, gesundheitlichen oder anderen Gründen hinsichtlich seines Hauses handlungsunfähig war. Nach meiner Erfahrung ist es für die Behandlung eines Kulturdenkmals ganz wichtig, dass Eigentümer und Denkmalschutzbehörde vorher in ein Gespräch kommen. Selbst wenn zunächst beide unterschiedliche Standpunkte haben, kommt durch weitere gute Gespräche in der Regel eine Annäherung zustande, die schließlich die Basis für alle an dem Denkmal erforderlichen und möglichen Arbeiten bildet. Wenn einer von beiden, wie hier geschehen, das Gespräch verweigert, kann es zu keinem guten Ergebnis kommen. 2000 war der Zeitpunkt, wo man von ersten Mängeln aber noch nicht von „Gefahr im Verzug“ für das Denkmal sprechen konnte. Ich gebe Dir, lieber Thomas, recht, dass man inzwischen diese Gefahr für das Haus durchaus erkennen könnte. Damals war es ein Fall von Kulturdenkmal, wo es einfach keine sofort greifende Lösung gab – man hat als Behörde vor dem Hintergrund des Gesetzes mehrere Lösungsansätze vor Augen, erkennt aber gleichzeitig, dass keine zum Ziel führt.

Welche aktuellen Bestrebungen zur Rettung des Kulturdenkmals Borstraße 15 seitens der jetzt von Großenhain operierenden Denkmalschutzbehörde laufen, weiß ich nicht. Vielleicht erfolgt von da aus auch eine Antwort auf deinen Artikel vom Januar.

Ich erinnere mich auch, dass ich das sich allmählich verschärfende Problem der Borstraße 15 etwa 2007 Oberbürgermeister Wendsche vorgetragen hatte. Er wollte zunächst ein Gespräch von Nachbar zu Nachbar mit dem Eigentümer führen oder auch die Rechtsabteilung in der Stadtverwaltung fragen, was zu tun sei. Aber auch daraus hat sich nichts ergeben, das nur einen Schritt weitergeführt hätte. Sollte es doch zu einem Verkauf, den ich dem untätigen Eigentümer vorgeschlagen hatte, kommen, hätte die Stadt theoretisch die Möglichkeit, vom Vorkaufsrecht für Gebrauch zu machen. Das würde natürlich einen für die Stadtverwaltung nachvollziehbaren Grund voraussetzen – dass der durch Wilhelmine Heimburg gegeben wäre, wage ich zu bezweifeln. Ihre relativ späte Wertschätzung und Nennung zusammen mit Karl May müssten Fachleute der Literaturwissenschaft sicherlich noch untermauern, ehe der OB diesen mit Geld verbundenen Weg einschlagen könnte. Das sähe vielleicht besser aus, wenn Goethe oder Hauptmann in dem Haus gelebt hätte.
Ein Zwischenschritt wäre auch eine sogen. Ersatzvornahme. Darunter verstehen Juristen, dass hier die Eigentumsverhältnisse unverändert bleiben, aber die Stadt in eigener Regie eine Instandsetzung bzw. mindestens eine Notsicherung für das Gebäude einleitet. Auch hierfür müssten Gründe vorliegen, der drohende Verlust eines für das Erscheinungsbild der Stadt wichtigen Denkmals, Gefahr für Leib und Leben von Personen oder die Gewährleistung der Verkehrssicherheit etwa. Das vorgeschossene Geld müsste die Stadt später vom Eigentümer oder dessen Erben zurückfordern, das dauert und birgt oft Unsicherheiten. Es ist auch müßig, dem OB in einer Zeit, wo er bekanntermaßen Geld sucht (Landesbühnen), solche Fragen zu stellen. Man würde nur um des Fragens willen fragen.

Denkt man beim Vorübergehen an der Villa zuerst an die Unfähigkeit der Denkmalpflege in Radebeul, stimmt das so nicht, aber es sei verziehen. Man sollte weiterdenken, vielleicht, ob hier auch mal andere Ämter den Mann, der unter erbärmlichen Verhältnissen bei strengem Winter und mit zerschlagenen Fensterscheiben in seinem Hause wohnt, fragen sollten, ob man helfen kann. Ich denke mal an das Arbeitsamt, das Sozialamt oder das Gesundheitsamt. Und wer hat denn die Fensterscheiben eingeschlagen, wohl Radebeuler Bürger bzw. deren Söhne – das trägt auch zum Verfall des Denkmals bei und man sollte auch das hinterfragen. Ohne vor dem denkmalpflegerischen Problem die Augen verschließen zu wollen, sehe ich hier zunächst ein gesellschaftliches Problem, das der Lösung harrt. Erst wenn das geklärt ist und ein handlungsfähiger Eigentümer als Antragsteller für eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung auftritt, kann u.a. solch ein Detailproblem – ob hier für eine neue Dachdeckung 15,5cm breite, braun engobierte Biberschwanzziegel mit Segmentschnitt in Kronendeckung verlegt (als Beispiel) – endgültig geklärt werden.

Eigentum verpflichtet sagen wir bei Kulturdenkmalen immer, ja, aber Eigentum ist in der Bundesrepublik Deutschland ein sehr hohes Gut und das Denkmalschutzgesetz ist ein demokratisches Gesetz, das den Erhalt eines Denkmals zwar in den Mittelpunkt stellt, aber auch Grenzen für die Belastung der Eigentümer aufzeigt – beides wissen „gute Anwälte“ und nicht jeder Richter hat ein Herz für die Denkmalpflege!
Also, Thomas, nun kennst Du meinen Standpunkt, weißt, dass ich als ehemaliger Denkmalschützer und auch als Anwohner der Borstraße mir für die Nr. 15 eine baldige Verbesserung wünsche. Aber eine schnelle Lösung ist nicht zu erkennen. Ich denke aber, Du kannst meine ergänzenden Darstellungen verstehen und wir können weiter Freunde bleiben!

Dietrich Lohse

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