Das Ortsgesetz zum Schutze der Hoflößnitz nebst Anlagen und Umgebung von 1921

Gleich zwei Akten unseres Archivs tragen diesen Titel und umfassen den Zeitraum von 1915 bis 1923. Es gab also schon damals ernsthafte Bemühungen um den Schutz der Gebäude und die sie umgebende Kulturlandschaft, zum Tell auf Grund des Gesetzes „gegen die Verunstaltung von Stadt und Land“, das seit 10. März 1909 Gültigkeit besaß. Da es auch heute Grund genug gibt, um den Erhalt des einst kurfürstlichen Berg- und Lusthauses und seiner Weinberge als wertvolles Denkmal sächsischer Kultur- und Kunstgeschichte besorgt zu sein, wollte ich wissen, was damals die Beweggründe waren.

Nachdem der Besitz 1889 vom Haus Wettin verkauft worden war, unterlag es mehrfachen Besitzerwechseln. So kam es 1900 durch Versteigerung in die Hände des russischen Generals und Kammerherrn von Suchanoff-Podkolzine, von dem es – wie die Kötzschenbrodaer Zeitung schreibt „mit viel gutem Willen aber sehr wenig Verständnis für den hohen künstlerischen Wert des Schlosses mit allerhand unschönen Zutaten versehen war“. Deshalb gründete sich 1912 der „Hoflößnitz-Verein“ mit dem Ziel, das Haus in seinen ursprünglichen Zustand zurückzuführen, die durch Alter und Verfall gefährdeten Kunstwerke im Obergeschoss zu restaurieren, und das Grundstück wieder in den Dienst des Weinbaues zu stellen. Dieses gelang weitgehend; doch um alle Pläne des Vereins zu verwirklichen, reichten schon bald die privaten Gelder nicht aus. lm Februar 1915 mußte das Konkursverfahren eröffnet werden. Die Gemeinde Oberlößnitz, die größtes Interesse am Erhalt des Grundstückes hatte, befürchtete, daß es wieder in Hände gelangen könnte, „die entweder aus Interessenlosigkeit oder Spekulation Veränderungen am Zustand, Veräußerungen von kunstgeschichtlichen Einrichtungsgegenständen usw. vornehmen könnten“. Um das zu verhindern, wurde im April 1915 der Ankauf durch die Gemeinde beschlossen und gleichzeitig die Schaffung eines „Ortsgesetzes gegen die Verschandelung der Hoflößnitz nebst Anlagen und Umgebung“ beraten. Obwohl dieses Gesetz durch den Krieg, Einsprüche und Änderungen erst 1922 in Kraft treten konnte, ist diesem wohl zu verdanken, daß es nicht zu weiterer Zergliederung und Bebauung kam. Alters- und Wetterschäden ließen sich aber nicht per Gesetz aufhalten. 1977 begann dann die umfangreiche Restaurierung, die es schließlich ermöglichte, die „Hoflößnitz“ im Sinne der kulturgeschichtlichen Bedeutung als Museum und kommunale Kulturstätte zu nutzen. Mit der Erhaltung als solche, gerade in der jetzigen Zeit. sind vielfältige Vorhaben der Museumsleitung verbunden, die von dieser allein nicht zu bewältigen sind. Zu ihrer Unterstützung und Förderung gründete sich im April 1992 der Förderverein „Kulturlandschaft Hoflößnitz e,V.“

Stand schon seit vielen Jahren die bauliche Werterhaltung der ganzen Anlage im Vordergrund, so erfordert diese auch künftig große Anstrengungen. Wesentlich ist jedoch die öffentliche Nutzung, nicht allein als Museum, das uns die Geschichte des Weinbaues im Elbtal anschaulich vermittelt, sondern seiner einstigen Bedeutung als „Berg- und Lusthaus“ entsprechend, erfüllt mit Leben: Feste und Konzerte stehen im Programm, Führungen und Vorträge zur Geschichte und zum Weinbau, Dieser steht ja in engstem Zusammenhang mit der „Hoflößnitz“, d.h. das Museum betreibt nicht nur eigenen Weinanbau, sondern auch Weinausschank in der Schoppenstube, in der den Besuchern Weinverkostungen und Fachwissen aus anderen Weinbaugebieten vermittelt werden. – Bei diesen und anderen Veranstaltungen wirken die Vereinsmitglieder mit. Höhepunkt im vergangenen Jahr war das von ihnen organisierte und mit persönlichem Einsatz durchgeführte Weinfest im Herbst, das sicher noch vielen Bürgern in Erinnerung ist. Zur Zeit bereitet der Verein ein neues Fest vor, das im Juni als „Weinblütenfest“ begangen werden soll. Die Blütezeit des Weinstockes ist für die Winzer von großer Bedeutung. Der Hofewinzer Mehlig z.B. trug in seinem Tagebuch jährlich genauestens ein, wann er den ersten blühenden Weinstock entdeckte, Bei voller Blüte schwebt über den Weinbergen ein feiner Duft, der schon in früheren Jahrhunderten Gäste aus nah und fern in die Lößnitz zog. Viele Gäste erwartet natürlich auch die Museumsleitung. – Der Förderverein aber wünscht sich, daß der Kreis der Mitglieder größer würde, um noch wirksamere Arbeit „zum Schutze der Hoflößnitz nebst Anlagen und Weinbergen“ – auch ohne Ortsgesetz leisten zu können

Sitz des Vereins ist:

Hoflößnitz, Radebeul,

Knohllweg 37

Frau Christiane Herrmann wird Interessenten gern informieren.

Lieselotte Schließer

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